AGB’s
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden den Rahmen, damit wir die Aufgaben gemeinsam und erfolgreich zum Ziel führen können.
1. Allgemeines
1.1 Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (AuftraggeberIn) und der Insafety GmbH. Sie bilden eine wichtige Grundlage für einen Auftrag. Abweichungen werden schriftlich festgehalten.
1.2 Erster Kontakt
Ein erstes Gespräch zur Klärung der Ausgangslage und zum gegenseitigen Kennenlernen ist in jedem Falle kostenlos und unverbindlich.
2. Grundsätze
2.1 Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis
Die Insafety GmbH erfüllt ihre Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und termingerecht. Alle an uns übergebenen Informationen werden vertraulich behandelt.
2.2 Nachbesserungsrecht
Nach einer Präsentation eines ersten Entwurfs erfolgt eine einmalige Nachbearbeitung. Änderungen, die wesentlich über das Mass der Erstbestellung hinaus gehen, sind Gegenstand eines neuen Vertrags und erfordern einen erneuten Kostenvoranschlag.
Die Texte aller Seiten, sowie gewünschte Bilder und Grafiken, müssen vom Kunden gestellt werden (wenn immer möglich in elektronischer Form). Fotos und Grafiken können gegen einen Aufpreis von uns optimiert werden.
2.3 Änderungswünsche
Wenn Änderungswünsche den vorgegebenen Rahmen sprengen oder auf ständig wechselnden Vorgaben basieren, werden diese zum üblichen Ansatz verrechnet.
2.5 Ausführung
Der Auftrag gilt als erteilt, wenn Sie den Kostenvoranschlag akzeptieren, in mündlicher oder schriftlicher Form. Auch eine E-Mail gilt als Auftragserteilung. Grundsätzlich erstellen wir einen Auftrag, der nach der Unterzeichnung zu den Auftragsbedingungen von uns ausgeführt wird.
3. Honorar
3.1 Grundlage
Jeder Aufwand setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen.
3.2 Offerten
Vor einer Auftragserteilung erstellen wir einen realistischen Umfang des geplanten Projektes und Sie erhalten einen Kostenvoranschlag.
3.3 Stundenansatz
Die Inasfety GmbH verrechnet einen Stundenansatz von CHF 220 für Beratung/Strategie, CHF 180 für Projektleitung und CHF 160 für Programmierung. Aufwände von Drittlieferanten werden mit 20% Aufschlag an den Auftraggeber weitergeleitet oder weiterverrechnet.
3.3.1 Lizenzen
Für die Nutzung von unseren Softwarelösungen verrechnen wir auch Lizenzgebühr, welche separat für die jeweilige Lösung in Rechnung gestellt wird.
3.4 Gültigkeit eines Kostenvoranschlages
Ein Kostenvoranschlag ist während 30 Tagen gültig.
3.5 Mehrwertsteuer
Die Insafety Gmbh verrechnet Mehrwertsteuer. CHE-459.451.146
3.6 Mehraufwand
Oft ändern die tatsächlichen Vorgaben mitten in einem Auftrag. Insafety GmbH benachrichtigt Sie, sobald ersichtlich wird, dass der offerierte Kostenvoranschlag überschritten wird.
3.7 Annullierung eines Auftrages
Annullieren Sie den bereits erteilten Auftrag, wird Ihnen die schon geleistete Arbeit verrechnet.
3.8 Zahlungskonditionen
Die Preise sind rein netto. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen. Dauert ein Auftrag länger als einen Monat, erfolgt jeweils auf jedes Ende eines Monats eine Teilabrechnung der bisherige geleisteten Arbeit.
3.9 Reisekosten / Spesen
Im Umkreis von 10 km werden keine Reisezeiten verrechnet. Reisezeiten innerhalb eines Projektes (Auftrag, Vertragsabschluss) gelten als Arbeitszeit und werden mit einem reduzierten Stundensatz von CHF 100.00 verrechnet.
4. Rechtliches
4.1 Geistiges Eigentum
Das Copyright für die von der Insefty GmbH programmierten Scripts/Programme verbleibt beim Autor. Es wird nur eine Lizenz zur Benutzung erteilt. Scripts/Programme dürfen nicht weiter vertrieben oder zur kostenlosen Nutzung an andere Personen abgegeben werden.
4.3 Verantwortung/Haftung
Nach der Installation eines Internetprojektes liegt die Verantwortung für den gesamten Inhalt – im Besonderen für die Daten (Texte, Preise, Telefonnummern und so weiter) bei den Kunden.
4.4 Anwendbares Recht
Der Vertrag zwischen Ihnen und der Insafty GmbH unterliegt schweizerischem Recht. Soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrecht Art. 394 über den einfachen Auftrag.
4.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich im Kanton Zürich.
5. Zusätzliches
5.1 Wird ein Vertrag abgeschlossen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir einen Link von unserer Referenzseite auf Ihre Homepage einrichten.
Zürich, 1.10.2022